Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für unser Ausbildungskonzept Baumaschinentechnik ist §30 des Berufsausbildungsgesetzes in der aktuellen Fassung.
Unsere KFZ-Techniker werden nach den Richtlinien des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes (JASG) ausgebildet.