Das Ausbildungsziel für KFZ-Techniker
- Vermittlung der Inhalte des Berufsbildes
- Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, insbesondere Antritt einer Lehrstelle
- Integration in den Arbeitsmarkt durch Bearbeitung und Beseitigung jener Probleme, die einem Lehrstellenantritt entgegenstehen
Die Ausbildung findet nach der Kraftfahrzeugtechnik-Ausbildungsordnung (182. Vo/BMWA) und dem Landeslehrplan Kfz Technik/ BGBl 334/2001 (Berufsschule) statt.
Ablaufübersicht 1. Ausbildungsjahr:
- Betriebliche Sicherheitsbestimmungen
- Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Arbeitsplätze, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
- Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten
- Lesen und Anfertigen einfacher Skizzen und Fertigungszeichnungen
- Grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung von Hand und unter Einsatz von Maschinen und Geräten
- Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen
- Grundkenntnisse der Werkstoffprüfung
- Lesen von Service-, Wartungs- und Montageplänen
- Grundkenntnisse „Schweißen“
Autogen-Schweißen, Zündübungen, Brennerführung, Auftrags-Schweißen, Schutzgas, Alu-Schweißen - Metallbearbeitung
Plan- und Parallelfeilen, Bohrerschleifen, Gewindeschleifen sowie die Entsorgung des Altmetalls - Durchführung einfacher Service-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeugen
- Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an Karosserieteilen
(Blech) - Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an Karosserie (Kunststoff)
- Montagearbeiten an Rädern (Reifen, Felgen, Montage und Wuchten)
- Lösbare und unlösbare Kabelverbindungen prüfen
(Signal- und Beleuchtungsanlage) - Wartung und Prüfung der Fahrzeugbatterie
Prüfarbeiten an Ladesystemen - Pflege und Wartung von Maschinen und Geräten
- Grundkenntnisse der Elektrotechnik und Elektronik
- Grundkenntnisse der Hydraulik und Pneumatik
- Verwendung von Schmiermitteln und deren umweltgerechte Entsorgung
- Kundenorientiertes Verhalten und Kundenberatung